Zahnmedizinische_r Fachangestellte_r
Sie interessieren sich für das Berufsfeld Gesundheit? Sie sind einfühlsam und serviceorientiert und können gut mit kranken Menschen umgehen? Als Zahnmedizinische_r Fachangestellte_r organisieren Sie die Betriebsabläufe in einer Arztpraxis und assistieren bei der Diagnostik und Therapie.
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen zum Ausbildungsberuf und Antworten auf Fragen wie:
Die Entscheidung für die Ausbildung zu Zahnmedizinischen Fachangestellten ist dann richtig,
- wenn Sie eine Berufsausbildung absolvieren wollen und mindestens einen Hauptschulabschluss nach Klasse 10 haben,
- wenn Sie in einer Zahnarztpraxis arbeiten möchten,
- wenn Sie Interesse an medizinischen und verwaltenden Tätigkeiten haben,
- wenn Sie sich als Dienstleister für die Patient_innen sehen,
- wenn Sie sich flexibel und kreativ auf Situationen einstellen können, die in der Praxis auftreten,
- wenn Sie ökologisch und kostenbewusst handeln können.
Der Unterricht findet in Fachklassen in Teilzeitform, also an zwei Tagen in der Woche sowohl vormittags als auch nachmittags statt. In der Regel haben Sie 11 bis 12 Stunden Unterricht in der Woche.
Dadurch dass es in jedem Jahrgang mehrere Berufsschulklassen gibt, können besondere Wünsche hinsichtlich der Berufsschultage berücksichtigt werden.
Sie legen während der Ausbildung eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung vor der Zahnärztekammer ab.
Die Zwischenprüfung wird nach eineinhalb Ausbildungsjahren, meistens im März des zweiten Ausbildungsjahres abgelegt. Sie enthält praxisbezogene Aufgaben in den Prüfungsbereichen
Durchführung von Hygienemaßnahmen, Hilfeleistungen bei Zwischenfällen und Unfällen, Assistenz bei konservierenden und chirurgischen Behandlungsmaßnahmen, Anwenden von Gebührenordnungen und Vertragsbestimmungen. Diese Prüfung wird schriftlich durchgeführt.
Die Teilnahme an dieser Prüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Im schriftlichen Teil werden Sie in den drei Bereichen
Behandlungsassistenz (= Zahnärztliche Assistenz),
Praxisorganisation und –verwaltung (= Praxismanagement),
Abrechnungswesen (= Leistungsabrechnung) sowie
Wirtschafts- und Sozialkunde (= Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen) geprüft.
Im praktischen Teil der Abschlussprüfung sollten Sie als angehende Zahnmedizinische_r Fachangestellte_r zeigen, dass Sie Patient_innen betreuen, informieren und motivieren können. Sie sollen nachweisen, dass Sie Behandlungsabläufe organisieren, Verwaltungsarbeiten durchführen und bei der Behandlung assistieren können. In diesem Prüfungsteil werden Praxisabläufe simuliert, demonstriert, dokumentiert und präsentiert.
Im Rahmen der Abschlussprüfung findet ebenfalls die Überprüfung Ihrer Kenntnisse im Strahlenschutz im Sinne der Röntgenverordnung statt.
Eine mündliche Prüfung erfolgt nur, wenn es für das Bestehen der Abschlussprüfung notwendig ist.
Sollten Sie die Abschlussprüfung nicht bestehen, verlängert sich Ihr Ausbildungsverhältnis – wenn Sie es wünschen- bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, aber maximal um ein Jahr.
Weitere Informationen zur Prüfungsordnung finden Sie unter
Zahnärztekammer Nordrhein
Die Anmeldung ist ganzjährig möglich und muss schriftlich erfolgen.
Voraussetzung ist ein gültiger Ausbildungsvertrag.
In der ersten Schulwoche nach den Sommerferien laden wir Sie zum Einschulungstermin in unsere Schule ein. Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu unserer Schule und zum Unterricht in Ihrer Klasse.
Zur Anmeldung finden Sie
hier.
Bei Vorliegen bestimmter – leistungsbezogener- Vorausetzungen ist eine Verkürzung Ihrer Ausbildungszeit um ein Jahr bzw. um ein halbes Jahr möglich.
Bildungsgangleitung: | Valeria Wilms |
Sprechstunde: | Nach Vereinbarung über unser Sekretariat. |
Telefon: | 0221 820110-12 |
Fax: | 0221 820110-61 |
E-Mail: | valeria.wilms@bvs-bk.de |