Tipps zur Ausbildung
Sie sind neu in der Rolle als Ausbilder_in? Oder haben Fragen? Hier antworten wir auf häufig gestellte Fragen zu Themen rund um die Ausbildung.
Die Berufsausbildung dauert in der Regel 3 Jahre. Bei Vorliegen bestimmter Schulabschlüsse bzw. erfolgreich absolvierter Einstiegsqualifizierung kann der Ausbildungsvertrag von vorneherein kürzer laufen (2 bzw. 2,5 Jahre).
Bei guten Leistungen des/der Auszubildenden in den ersten beiden Ausbildungsjahren kann der Ausbildungsvertrag auf Wunsch des/der Auszubildenden mit Ihrem Einverständnis um ein halbes Jahr verkürzt werden. Die genauen Regelungen erfahren Sie bei Ihrer Kammer.
Sie können uns Ihre Wünsche bezüglich der Unterrichtstage Ihrer Auszubildenden mit der Anmeldung bekanntgeben. Soweit möglich, versuchen wir, Ihre betrieblichen Belange zu berücksichtigen und Ihre Auszubildenden an den gewünschten Wochentagen oder gemeinsam bzw. in getrennten Klassen zu beschulen.
Wenn Sie wissen, an welchen Tagen ihr_e Auszubildende_r unser Berufskolleg besucht, können Sie hier in der Übersichtstabelle herausfinden, wie die Klasse bezeichnet wird (TFA, PKA, Doppelqualifikation).
Unser Unterricht ist so organisiert, dass der Berufsschulunterricht für eine_n Auszubildende_n für die Dauer der Ausbildung immer an den gleichen Wochentagen stattfindet. Der Stundenplan ändert sich in den Jahrgangsstufen je nach Stundentafel des Ausbildungsberufs, die Unterrichtsvor- oder nachmittage werden aber beibehalten.
Die Auszubildenden werden zu Beginn der Ausbildung einer Klasse zugeordnet und bleibt in dieser Klasse i. d. R. bis zum Ende der Ausbildung. In begründeten Ausnahmefällen ist jedoch ein Klassenwechsel möglich (Verkürzung, Doppelqualifikation).
Wenn Sie Ihre_n Auszubildende_n an unserer Schule anmelden, übernehmen Sie damit die Verpflichtung, diese zur Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Dies gilt auch für Auszubildende, die nicht mehr unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen.
Wenn Ihr_e Auszubildende_r an einer betrieblichen Fortbildung teilnehmen sollen, die zeitgleichmit dem Unterricht stattfinden wird, beantragen Sie bitte im Voraus schriftlich die Freistellung vom Unterricht für diesen Tag bei den Klassenlehrer_innen. Ihr_e Auszubildende_r wird dann von uns für diese Zeit beurlaubt.
Anträge auf Freistellung, die sich auf mehrere zusammenhärngende Tage beziehen, stellen Sie bitte bei der Schulleitung.
Anträge auf Freistellung vor und nach den Ferien können nicht genehmigt werden.
Ebenso genehmigen wir keine Freistellung aus betrieblichen Gründen.
Auszubildende erhalten am Ende ihrer Ausbildung ein Berufsschulabschlusszeugnis, das alle Fächer enthält, die zur Stundentafel des Ausbildungsberufs gehören und die im Laufe der Ausbildung an unserer Schule erteilt wurden. Eine Abmeldung von einzelnen Fächern ist daher nicht möglich.
Ausnahme ist die Teilnahme am Religionsunterricht. Hier können Auszubildende entscheiden, ob sie an diesem Fach teilnehmen. Die Fachnote wird bei der Berechnung der Durchschnittsnote für den Berufsschulabschluss berücksichtigt.
Sollte der Unterricht nicht wie geplant stattfinden können, ist unsere Schule bemüht, eine Vertretungsregelung für die Schüler_innen zu organisieren. Darum kümmert sich unser Vertretungsplanerteam. Die Vertretungsregelungen für die Tage der aktuellen und der kommenden Woche werden in der Schule und im internen Bereich der Homepage kommuniziert. Ihr_e Auszubildende_r sollte Sie ggfs. darüber informieren.
Bei kurzfristig auftretenden Verhinderungen von Lehrer_innen werden die Regelungen ebenfalls kommuniziert. Die Klassenlehrer_innen der Auszubildenden vereinbaren mit der Klasse einen Kommunikationsweg für die Bekanntgabe kurzfristiger Änderungen (Telefonkette, E-Mail, interne Weitergabe durch Klassensprecher_innen).
Sollte die Schule aufgrund der aktuellen Situation kein sinnvolles Vertretungsangebot machen können, wird Ihr_e Auszubildende_r in Ihren Betrieb entlassen und steht Ihnen dort zur Verfügung.
Ihr_e Auszubildende_r ist verpflichtet, am Unterricht teilzunehmen. Die Anwesenheit wird im Klassenbuch der Klasse dokumentiert.
Um zu prüfen, ob Ihr_e Auszubildende_r unsere Schule besucht hat, sollten Sie das Instrument der Berufsschulkarte nutzen. Diese Karte wird allen Schüler_innen am Beginn Ihrer Ausbildung ausgehändigt und wird für jeden Unterrichtstag geführt. Die Lehrkraft, die die letzte Unterrichtsstunde in der Klasse hat, bestätigt die Anwesenheit der Auszubildenden bis zum Unterrichtsschluss mit ihrer Paraphe.
Sollte Ihr_e Auszubildende_r längere Zeit ohne Nachricht/Entschuldigung dem Unterricht fernbleiben, wird sich die Klassenleitung mit Ihnen und ggfs. der zuständigen Kammer in Verbindung setzen und die Fehltage anzeigen.
Die für Sie zuständige Kammer regelt die Zulassung zur Abschlussprüfung bei erhöhten Fehlzeiten nach den Vorgaben der Prüfungsordnung.
Das Berichtsheft ist nach den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes zu führen. Im Berichtsheft wird der (im Betrieb und in der Schule) erlernte Stoff eingetragen. Über die Form des Berichtshefts und die Art der Darstellung der Inhalte entscheidet Ihre Kammer.
Das Berichtsheft ist Ihnen vorzulegen, von Ihnen zu kontrollieren und abzuzeichnen.
Grundsätzlich müssen Sie nur Ausbildungsmittel zur Verfügung stellen, d. h. sofern Sie Bücher u. a. bezahlen, sind diese Eigentum Ihres Unternehmens. Ansonsten müssen notwendige Schulbücher von der Ausbildungsvergütung bestritten werden.
Auszubildende, die einen weiten Anfahrtsweg zu unserer Schule haben, können die Erstattung der Fahrtkosten jeweils für ein halbes Jahr im Nachhinein beantragen. Ein Formular dafür erhalten sie in unserem Sekretariat.
Die Arbeitszeit Ihrer Auszubildenden wird durch das JArbSchG und das ArbZG geregelt.
Für Auszubildende, die unter das JArbSchG fallen, entspricht ein Berufsschultag mit 6 Unterrichtsstunden (einmal pro Woche) einem Arbeitstag.
Ab dem 01.01.2020 ist im Berufsbildungsgesetz geregelt, dass auch für die volljährigen Auszubildenden ein Berufsschultag mit 6 oder mehr Stunden als voller Arbeitstag (i.d.R. 8 Stunden) auf die Wochenarbeitszeit anzurechnen ist.
Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist den Auszubildenden eine Pause von 30 Minuten zu gewähren, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden ist die Arbeit mit einer Pause von 45 Minuten zu unterbrechen. Die Ruhezeiten von mindestens 11 Stunden lt. ArbZG müssen eingehalten werden.
Die Prüfungstermine und Anmeldefristen entnehmen Sie bitte den Informationen Ihrer Kammer.
Unsere Schule lädt Sie in jedem Schuljahr nach dem Ende des ersten Halbjahres zu einem Sprechtag ein. Den genauen Termin entnehmen Sie bitte unserem Kalender.
Während des Schuljahres ist die Klassenleitung Ihr Ansprechpartner für alle Fragen, die Ihre_n Auszubildende_n betreffen. Sie erreichen uns über unser Sekretariat.
Leider steht die Stellenbörse aus technischen Gründen nicht mehr zur Verfügung.