Schulpflegschaft

Als Eltern können Sie in der Schulpflegschaft an der Ausgestaltung des  Bildungs- und Erziehungsauftrag unserer Schule mitwirken. Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften  sowie die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreter:innen. Die gewählten Vorsitzenden der Schulpflegschaft sind Mitglieder der Schulkonferenz.

Die Schulpflegschaft vertritt Ihre Interessen. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und kann Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulleiterin soll beratend an den Sitzungen teilnehmen.
Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen und auf überörtlicher Ebene mit anderen Pflegschaften zusammenwirken und Ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten.

Ihr:e Ansprechpartner:in: Klassenlehrer:innen Ihres Kindes